Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Ja. Sobald du auf OnlyFans Inhalte hochlädst und damit regelmäßig Geld verdienen willst, handelst du mit Gewinnerzielungsabsicht – und genau das macht deine Einnahmen steuerlich relevant. Es kommt nicht darauf an, wie groß dein Business ist oder ob du es „nur nebenbei“ machst. Entscheidend ist die Absicht, Geld zu verdienen. Abos, Trinkgelder, Einzelverkäufe: Alles zählt zu deinen Einnahmen.
Brauche ich für OnlyFans ein Gewerbe?
In den meisten Fällen: ja. Du arbeitest eigenständig, produzierst eigene Inhalte und erzielst Einnahmen – das ist eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit. Und die gehört in Deutschland angemeldet, und zwar sobald du aktiv startest, nicht erst, wenn „es läuft“. Viele warten ab – das ist riskant: Wenn Einnahmen fließen und nichts gemeldet ist, drohen im schlimmsten Fall Nachzahlungen und Bußgelder. Die Anmeldung selbst ist unspektakulär: Sie kostet einmalig meist zwischen 20 und 60 Euro und ist in vielen Städten online möglich.
Was trage ich bei der Gewerbeanmeldung ein? (Diskretion inklusive)
Hier sind viele unsicher – dabei ist es einfach: Du beschreibst deine Tätigkeit sachlich und neutral, zum Beispiel als „Online-Content-Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte“. Du musst nichts Intimes oder Detailliertes eintragen. Nach der Anmeldung leitet das Gewerbeamt deine Daten ans Finanzamt weiter, du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und bekommst deine Steuernummer. Das war's – du bist offiziell selbstständig.
Welche Steuern kommen auf dich zu?
Drei Begriffe solltest du kennen – und einen Grundsatz: Du zahlst Steuern auf deinen Gewinn, nicht auf deinen Umsatz. Nimmst du 4.000 Euro ein und hast 1.000 Euro betriebliche Ausgaben (Technik, Software, Internet), liegt dein Gewinn bei 3.000 Euro – und nur darauf zahlst du Steuern.
Einkommensteuer: Dein Gewinn wird zu deinem übrigen Einkommen (z. B. Gehalt aus dem Angestelltenjob) dazugerechnet und ganz normal versteuert.
Umsatzsteuer: Hier hilft am Anfang meist die Kleinunternehmerregelung (nächster Abschnitt).
Gewerbesteuer: Wird erst relevant, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro im Jahr liegt – für die meisten also erst, wenn das Business schon gut läuft.
Die Kleinunternehmerregelung: am Anfang meist die einfachste Lösung
Solange dein Umsatz im Gründungsjahr unter 25.000 Euro bleibt, musst du mit der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen – weniger Bürokratie, weniger Stress. Der Nachteil: Du bekommst die Mehrwertsteuer aus deinen Ausgaben nicht zurück. Wenn du also direkt groß in Equipment investieren willst, kann die Regelbesteuerung sinnvoller sein. Für die meisten, die nebenberuflich starten, ist die Kleinunternehmerregelung die entspannte Startlösung – wechseln kannst du später immer noch.
Rücklagen: die wichtigste Gewohnheit von Anfang an
Steuern werden nicht monatlich automatisch abgezogen – die Nachzahlung kommt oft erst später mit dem Steuerbescheid. Deshalb der wichtigste praktische Rat aus unserer Ausbildung: Leg von Anfang an ungefähr 30 bis 40 Prozent deines Gewinns auf ein separates Konto – und fass dieses Geld nicht an. Dazu gehören drei simple Gewohnheiten: Einnahmen dokumentieren (deine OnlyFans-Abrechnungen monatlich als PDF ablegen), Ausgaben dokumentieren, Belege aufbewahren. Mehr ist es am Anfang nicht. Was dich sonst noch an Kosten erwartet, findest du im Beitrag „Was kostet OnlyFans?“.
Bleibt das anonym? Steuern und Diskretion
Ja, dein Business kann nach außen anonym bleiben – Gewerbeanmeldung und Steuererklärung sind keine öffentliche Bühne. Behörden behandeln deine Daten vertraulich, und in der Tätigkeitsbeschreibung steht nur eine sachliche Formulierung. Deine Anonymität gegenüber Fans und Umfeld ist davon völlig unabhängig – wie du sie aufbaust, liest du im Beitrag „OnlyFans anonym starten“.